Nach § 40. Abs. 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von bis zu monatlich 40 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Personen mit einem bewilligtem Pflegegrad 1 bis 5. Voraussetzung dafür ist, dass die zu pflegende Person zuhause oder in einer Wohngemeinschaft wohnt und sie eine private Pflegeperson hat.
Bei den Pflegehilfsmittelpaketen entstehen dem Kunden keine Kosten – diese werden von der jeweiligen Pflegekasse komplett übernommen!
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